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Wie berechnet man?

Wie berechnet man den Stundenlohn?

Der Stundenlohn ist das Monatsgehalt geteilt durch die monatlichen Arbeitsstunden. Die monatlichen Stunden ergeben sich aus den Wochenstunden mal 4,33 – denn ein Monat hat im Schnitt 52 ÷ 12 = 4,33 Wochen. Bei 3.000 € und 40 Stunden pro Woche sind das 17,31 € brutto pro Stunde.

Die vertraglich vereinbarten Stunden.

Die Formel

Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)

52 ÷ 12 = 4,3333 Wochen pro Monat. Wer stattdessen mit 4 Wochen rechnet, erhält einen um rund 8 % zu hohen Stundenlohn. Alle Beträge sind Bruttowerte.

Rechenbeispiel

3.000 € brutto im Monat bei einer 40-Stunden-Woche:

  1. 1.Monatsstunden: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden
  2. 2.Stundenlohn: 3.000 € ÷ 173,33 = 17,31 €
  3. 3.Jahresgehalt: 3.000 € × 12 = 36.000 €

Der Bruttostundenlohn beträgt 17,31 €.

Warum 4,33 Wochen und nicht 4?

Ein Jahr hat 52 Wochen, aber 12 Monate. 52 ÷ 12 ergibt 4,3333 Wochen je Monat. Mit 4 Wochen zu rechnen ist der häufigste Fehler beim Stundenlohn: Aus 173,33 Stunden würden 160 – der Stundenlohn erschiene um rund 8 % höher, als er tatsächlich ist.

Manche Arbeitgeber rechnen stattdessen mit einer festen Monatsstundenzahl aus dem Tarifvertrag (etwa 173 Stunden bei 40 Wochenstunden). Steht eine solche Zahl in Ihrem Vertrag, hat sie Vorrang – der Unterschied ist gering, aber die Abrechnung folgt dem Vertrag.

Brutto ist nicht netto

Dieser Rechner arbeitet mit Bruttobeträgen. Vom Bruttolohn gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge ab. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Freibeträgen, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Bundesland ab.

Für den Vergleich zweier Jobangebote ist der Bruttostundenlohn trotzdem die bessere Kennzahl: Er ist unabhängig von der persönlichen Steuersituation und zeigt, was eine Arbeitsstunde tatsächlich wert ist.

Vom Jahresgehalt zum Stundenlohn

Wer Angebote vergleicht, sollte immer die Jahressumme heranziehen, nicht das Monatsgehalt. 3.000 € im Monat sind 36.000 € im Jahr und bei 40 Wochenstunden 17,31 € pro Stunde.

Kommt ein 13. Monatsgehalt dazu, sind es 39.000 € im Jahr. Geteilt durch zwölf ergibt das ein rechnerisches Monatsgehalt von 3.250 € und damit 18,75 € pro Stunde – knapp 1,45 € mehr, ohne dass sich an der Arbeitszeit etwas ändert. Genauso lassen sich Boni oder Urlaubsgeld einrechnen.

Quellen & Stand

Stand: 07.09.2026

Gesetzliche Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie rechne ich vom Stundenlohn zum Monatsgehalt?
Umgekehrt: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33. Bei 17,31 € und 40 Stunden pro Woche ergibt das wieder rund 3.000 € brutto im Monat. Der Rechner bietet beide Richtungen an.
Zählt Urlaub bei der Berechnung mit?
Ja, automatisch. Das Monatsgehalt wird auch im Urlaub weitergezahlt, deshalb wird durch die vertraglichen Monatsstunden geteilt und nicht durch die tatsächlich anwesenden Stunden. Wer den Wert einer geleisteten Stunde sucht, rechnet mit den tatsächlichen Stunden.
Gilt der Mindestlohn für meinen Stundenlohn?
In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn je Zeitstunde, der regelmäßig angepasst wird. Da sich der Betrag ändert, nennt dieser Rechner bewusst keine Zahl – den aktuellen Wert veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie rechne ich ein 13. Monatsgehalt ein?
Jahressumme bilden und durch zwölf teilen, dann diesen Wert als Monatsgehalt eintragen. Bei 3.000 € plus einem 13. Gehalt sind das 39.000 € ÷ 12 = 3.250 €. Dasselbe funktioniert für Urlaubsgeld oder einen festen Bonus.
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundensatz?
Der Stundenlohn ist das Brutto einer angestellten Arbeitsstunde. Ein Stundensatz von Selbstständigen muss dagegen auch die Zeiten abdecken, die niemand bezahlt – Urlaub, Krankheit, Akquise – sowie Versicherungen, Steuern und Betriebskosten. Beide Zahlen lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen.

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