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Wie berechnet man?

Wie berechnet man die Warmmiete?

Die Warmmiete ist die Kaltmiete plus die Nebenkosten plus die Heizkosten. Bei 750 € Kaltmiete, 150 € Nebenkosten und 90 € Heizkosten sind das 990 € im Monat. Die Warmmiete ist der Betrag, der tatsächlich monatlich überwiesen wird – die Nebenkosten sind dabei meist nur eine Vorauszahlung.

Die reine Miete für die Wohnung, ohne Betriebskosten.

Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung …

Falls in den Nebenkosten enthalten: 0 eintragen.

Die Formel

Warmmiete = Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten

Sind die Heizkosten bereits in den Nebenkosten enthalten, wird für Heizkosten 0 eingetragen – sonst werden sie doppelt gezählt.

Rechenbeispiel

Eine Wohnung mit 750 € Kaltmiete, 150 € Nebenkostenvorauszahlung und 90 € Heizkostenvorauszahlung:

  1. 1.Nebenkosten gesamt: 150 € + 90 € = 240 €
  2. 2.Warmmiete: 750 € + 240 € = 990 €
  3. 3.Anteil der Nebenkosten: 240 ÷ 990 = 24,2 %
  4. 4.Pro Jahr: 990 € × 12 = 11.880 €

Die Warmmiete beträgt 990 € im Monat. Rund ein Viertel davon sind Betriebs- und Heizkosten.

Kaltmiete, Nebenkosten, Warmmiete – die Begriffe

Die Kaltmiete – im Mietvertrag oft „Nettokaltmiete“ oder „Grundmiete“ – ist die reine Miete für die Wohnung. Sie enthält keine Betriebskosten und ist die Zahl, mit der Mietspiegel und Vergleichsmieten arbeiten.

Die Nebenkosten (rechtlich: Betriebskosten) sind die laufenden Kosten des Gebäudes, die auf die Mietenden umgelegt werden dürfen: unter anderem Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Hausmeister, Beleuchtung und Aufzug. Welche Kostenarten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung.

Die Heizkosten werden häufig separat ausgewiesen, weil sie nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Warmmiete nennt man dann die Summe aus allem – manchmal auch „Bruttowarmmiete“.

Vorauszahlung, Nachzahlung, Pauschale

In den allermeisten Mietverträgen sind die Nebenkosten eine Vorauszahlung. Einmal im Jahr rechnet die Vermieterseite die tatsächlichen Kosten ab: Lag die Vorauszahlung zu niedrig, folgt eine Nachzahlung, lag sie zu hoch, gibt es Geld zurück.

Selten ist eine Nebenkostenpauschale vereinbart. Dann bleibt es beim vereinbarten Betrag, ohne Abrechnung – und ohne Rückzahlung.

Planen Sie deshalb bei einem Umzug einen Puffer ein: Eine Nachzahlung in Höhe von ein bis zwei Monatsnebenkosten ist nicht ungewöhnlich, besonders nach einem Jahr mit stark gestiegenen Energiepreisen.

Was zusätzlich zur Warmmiete anfällt

Die Warmmiete ist nicht das Wohnbudget. Nicht enthalten sind in aller Regel der Haushaltsstrom, Internet und Telefon, der Rundfunkbeitrag und – falls abgeschlossen – eine Hausratversicherung. Auch Kabelanschluss oder ein Tiefgaragenplatz stehen oft daneben.

Gerechnet sieht das so aus: 1.000 € Warmmiete plus rund 60 € Strom und 40 € Internet sind schon 1.100 €, dazu kommt der Rundfunkbeitrag je Wohnung. Wer zwei Wohnungen vergleicht, sollte diese Posten mitschreiben – bei gleicher Warmmiete kann eine schlecht gedämmte Wohnung mit Nachtspeicherheizung am Ende deutlich teurer sein.

Quellen & Stand

Stand: 07.09.2026

Gesetzliche Angaben dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was ist in der Kaltmiete enthalten?
Nur die Überlassung der Wohnung selbst. Strom, Internet und in der Regel auch Heizung und Betriebskosten kommen zusätzlich dazu. Deshalb sagt die Kaltmiete allein wenig darüber aus, wie teuer eine Wohnung wirklich ist.
Ist Strom in der Warmmiete enthalten?
Normalerweise nicht. Haushaltsstrom wird direkt mit einem Stromanbieter abgerechnet. In der Warmmiete steckt nur der Allgemeinstrom des Hauses, etwa für Treppenhausbeleuchtung und Aufzug.
Wie hoch sind Nebenkosten üblicherweise?
Als grobe Orientierung gelten zwei bis drei Euro je Quadratmeter und Monat für alle Betriebskosten inklusive Heizung – abhängig von Baujahr, Heizungsart, Region und Ausstattung. Verlässlich ist nur die letzte Abrechnung des konkreten Hauses.
Warum ist die Warmmiete für den Vergleich wichtiger?
Weil sie die tatsächliche monatliche Belastung zeigt. Eine Wohnung mit niedriger Kaltmiete und schlechter Dämmung kann warm teurer sein als eine sanierte Wohnung mit höherer Kaltmiete.
Zählt der Rundfunkbeitrag zur Warmmiete?
Nein. Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben und direkt an den Beitragsservice gezahlt, nicht über den Vermieter. Er gehört ins Wohnbudget, aber nicht in die Miete.
Wie plane ich ein realistisches Wohnbudget?
Warmmiete plus Strom plus Internet plus Rundfunkbeitrag, und dazu eine monatliche Rücklage für die Nebenkostenabrechnung. Den Stromanteil schätzen Sie am besten nicht, sondern rechnen ihn mit dem Stromkostenrechner aus dem erwarteten Verbrauch aus.

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